Denken Sie
beim Sparen an Ihren Handwerker!
Die
Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpaketes mehrere
Maßnahmen verabschiedet, die uns im Handwerk und Ihnen zu
Gute kommen.
Der Steuerbonus für die
Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
wurde jeweils von 600 Euro auf 1.200 Euro verdoppelt. Wir
zeigen Ihnen welche Möglichkeiten sich für Sie ergeben.
Handwerkerleistungen und
haushaltsnahe Dienstleistungen
Diese beiden
Maßnahmen bringen bares Geld. Ein Steuerbonus von bis zu
1.200 Euro für Handwerkerleistungen und nochmals über 1.200
Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen wird pro Jahr und
Haushalt gewährt.
Grundsätzlich gilt:
Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind
begünstigt. Die Arbeiten müssen bei Ihnen vor Ort erledigt
werden. Handwerkerleistungen, die keine Renovierungs- oder
Modernisierungsmaßnahmen sind, können eventuell als
haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.
Der
Steuerbonus
Maximal 20 Prozent von 6.000 Euro, das heißt 1.200 Euro pro
Jahr und pro Haushalt werden für erbrachte
Handwerkerleistungen anerkannt. Sie können Arbeitskosten für
unsere Dienstleistungen geltend machen. Eine der
Voraussetzungen für die Einreichung beim Finanzamt ist die
korrekte Rechnungsstellung. Unsere Rechnung können Sie
gemeinsam mit dem Überweisungsnachweis direkt beim Finanzamt
einreichen und so Ihren Steuerbonus sichern.
Fördermittel auch für
Ihre Modernisierungsmaßnahme
Für uns und Sie
heißt das, dass diverse Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen noch besser staatlich gefördert
werden. Je nach Maßnahme können Fördermittel bei der Bafa
(Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), oder im
Rahmen der KfW-Programme (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
bei der Hausbank beantragt werden.
Wir beraten Sie individuell und überlegen gemeinsam mit
Ihnen, welche Fördermittel und Steuerboni für Sie realisiert
werden können. Fragen Sie uns und schlagen Sie mehrere
Fliegen mit einer Klappe:
·
Professionell
ausgeführte Arbeiten an Ihrem Eigenheim
·
Werterhalt und
Wertsteigerung der Immobilie
·
Steuerbonus
und Fördermittel einstreichen |